Die Haftung des Vermieters für Schäden, die keine Körperschäden betreffen, ist auf den Übernachtungspreis gemäß Mietvertrag beschränkt, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Der Vermieter haftet nicht bei höherer Gewalt, wie z. B. behördlichen Anordnungen, Überschwemmungen, Stürmen, Stromausfällen, Straßensperrungen, Staus, Feuer oder Terroranschlägen. Ebenso wird keine Haftung für Verlust oder Schäden an Gegenständen übernommen, die der Mieter in das Mietobjekt eingebracht hat, sowie für Schäden an Fahrzeugen auf bereitgestellten Parkplätzen. Die Nutzung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden an Reisegepäck, Haustieren sowie Personenschäden wird keine Haftung übernommen. Eltern haften für ihre Kinder.
Für Pflichtverletzungen haften wir ausschließlich bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. In Ausnahmefällen oder bei höherer Gewalt behalten wir uns vor, ein Ersatzappartement ähnlicher Ausstattung und Lage anzubieten.